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Projekt MOTIVIA

MOTIVIA - Projekt für schulabsente Jugendliche

Die Einrichtung:

MOTIVIA ist seit 1998 ein Hilfeprojekt für schulabsente Jugendliche. Am Standort an der Krefelder Straße werden 12 Jugendliche sozialpädagogisch begleitet und beschult. Dabei soll der Wiedereinstieg ins schulische Lernen ermöglicht werden mit dem Ziel, mittelfristig einen Schulabschluss zu erlangen und eine berufliche Perspektive zu schaffen.

MOTIVIA setzt an den individuellen Stärken der Jugendlichen an und fördert das Selbstvertrauen und die persönliche Entwicklung.

Die Zielgruppe:

MOTIVIA richtet sich an schulpflichtige Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, die aus den verschiedensten Gründen nicht mehr in Schule ankommen oder sich innerlich davon verabschiedet haben. Die Hintergründe können vielfältig sein - Schulverweigerung, Angststörungen, soziale Phobien, familiäre Probleme, belastende Schulerfahrungen, etc.. Durch individuelle Hilfestellungen werden die Jugendlichen darin unterstützt, Schule und Leben wieder positiv zu erleben und zu gestalten.

Sozialpädagogische Begleitung:

Das Projekt MOTIVIA arbeitet mit zwei sozialpädagogischen Kräften, jeweils männlich und weiblich. Zu den Kernaufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören:

  • Beziehungsarbeit und Gesprächsangebote
  • Individuelle Beratung und Begleitung in allen Lebensbereichen
  • Aufarbeitung der Hintergründe des Schulabsentismus
  • Kriseninterventionen
  • Elternarbeit
  • Vernetzung und Austausch mit allen Helfern und Beteiligten
  • Berufliche Orientierung und Schaffung einer Perspektive

Unterricht:

Der Unterricht wird durch die Lehrkräfte der Bischöflichen Marienschule sichergestellt. Er zeichnet sich im Besonderen aus durch:

  • Individuelle Förderung in Kleingruppen
  • Aufarbeitung von Lernlücken (remediales Lernen)
  • Fächerübergreifendes Lernen
  • Möglichkeit des Erlangens von Schulabschlüssen oder der schulischen Rückführung

Der Zugang zum Projekt erfolgt über die Jugendämter der Stadt bzw. Städteregion Aachen, die MOTIVIA über die sogenannten „Hilfen zur Erziehung“ belegen und finanzieren und die Entwicklung in der Hilfeplanung begleiten.